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Agricura Genossenschaft

Pflichtlagerhaltung von Stickstoffdüngemitteln

Meldepflichten

Importeure und Produzenten, die Düngemittel gemäss Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Dünger (Düngerpflichtlagerverordnung SR 531.215.25) im Inland zum ersten Mal in Verkehr bringen, sind verpflichtet, der Geschäftsstelle Agricura Produkte und Mengen der in Verkehr gebrachten Düngemittel und die Inlandbezüge nach deren Vorgaben zu melden.

Die Meldepflicht für stickstoffhaltige Düngemittel basiert auf dem Landesversorgungsgesetz; diejenige für die phosphat- und kalihaltigen Dünger auf einer freiwilligen Branchenvereinbarung.

Der monatliche Inlandabsatz bzw. die Inlandbezüge sind jeweils bis zum 15. des Folgemonats zu melden (für den Monat Januar der 15. Februar, für den Monat Februar der 15. März, etc.).

Die Geschäftsstelle der Agricura überwacht und kontrolliert die Meldepflichtigen gemäss den einschlägigen Bestimmungen. Sie arbeitet dabei mit der Eidgenössischen Zollverwaltung zusammen.

Beitragspflicht: Garantiefondsbeiträge

Die der Meldepflicht unterstellten Importeure und Produzenten sind verpflichtet, der Agricura auf dem Stickstoffanteil im Dünger Garantiefondsbeiträge zu entrichten. Die Beiträge werden von der Agricura festgesetzt und durch die zuständige Aufsichtsbehörde verfügt. Im Falle von Inlandbezügen werden Beiträge zurückerstattet, sofern die Düngemittel nachweislich mit einem Garantiefondsbeitrag belastet sind.

Der Garantiefondsbeitrag beläuft sich CHF 30.– pro Tonne Rein-N.
Auf den Substanzen P2O5 und K2O werden keine Garantiefondsbeiträge erhoben.

Bestätigung

Die Deklaration im Meldeportal der Agricura über das erstmalige Inverkehrbringen und von Inlandbezügen von Düngemitteln erfolgt in Form einer Selbstdeklaration und ohne Unterschrift der meldepflichtigen Firma. Die Plausibilisierung der Selbstdeklaration erfolgt jährlich mittels Bestätigung der Revisionsstelle an die Agricura. Die Agricura stellt den Firmen hierzu entsprechende Formulare zur Verfügung.

Wir bestätigen hiermit, dass wir die Selbstdeklaration wahrheitsgetreu ausfüllen und auf Grund dieser eine rechtsgültige Rechnung über die Garantiefondsbeiträge akzeptieren.

Zahlungs- und Rückerstattungsfristen

Die Garantiefondsbeiträge sind innert 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen. Rückerstattungen entrichtet die Agricura ebenfalls innert 30 Tagen.