Helvecura
Pflichtlagerhaltung von Heilmitteln
Meldepflicht: Meldung der in Verkehr gebrachten Arzneimittel
Wer als Handelsfirma oder Herstellerin, die Arzneimittel gemäss Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.31) im Inland (Schweizerisches Staatsgebiet und Zollanschlussgebiet) erstmals in Verkehr bringt, ist verpflichtet, der Geschäftsstelle der Helvecura monatlich die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Arzneimittel zu melden.
Beitragspflicht: Garantiefondsbeiträge
Die der Meldepflicht unterstellten Handelsfirmen und Hersteller sind verpflichtet, so genannte Garantiefondsbeiträge in die von der Helvecura nach verschiedenen Kategorien von Pflichtlagerwaren unterhaltenen Garantiefonds (Humanmedizinfonds, Pandemiefonds, Analgetika- / Opiatefonds, Impfstofffonds, Veterinärmedizinfonds) zu entrichten. Die von der Verwaltung der Helvecura festgesetzten und durch die Aufsichtsbehörde verfügten Beiträge betragen:
Antiinfektiva der Humanmedizin
Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.50%
Neuraminidasehemmer
Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 2.20%
Starke Analgetika und Opiate
Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.80%
Impfstoffe
Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.15%
Veterinärmedizin
Veterinärmedizin Einzeltier- und Beständebehandlung
CHF 4.– pro Kilogramm Wirkstoffaktivität / Mia. E x Faktor 1 für alle Wirkstoffe.
Andere Arzneimittel der Humanmedizin
Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 1.12%
Immunglobuline
Für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021: Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.00%.
Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021: Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.15%