helvecura

Helvecura

Pflichtlagerhaltung von Heilmitteln

Meldepflicht: Meldung der in Verkehr gebrachten Arzneimittel

Wer als Handelsfirma oder Herstellerin, die Arzneimittel gemäss Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.31) im Inland (Schweizerisches Staatsgebiet und Zollanschlussgebiet) erstmals in Verkehr bringt, ist verpflichtet, der Geschäftsstelle der Helvecura monatlich die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Arzneimittel zu melden.

Beitragspflicht: Garantiefondsbeiträge

Die der Meldepflicht unterstellten Handelsfirmen und Hersteller sind verpflichtet, so genannte Garantiefondsbeiträge in die von der Helvecura nach verschiedenen Kategorien von Pflichtlagerwaren unterhaltenen Garantiefonds (Humanmedizinfonds, Pandemiefonds, Analgetika- / Opiatefonds, Impfstofffonds, Veterinärmedizinfonds) zu entrichten. Die von der Verwaltung der Helvecura festgesetzten und durch die Aufsichtsbehörde verfügten Beiträge betragen:

Antiinfektiva der Humanmedizin

Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.50%

Neuraminidasehemmer

Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 2.20%

Starke Analgetika und Opiate

Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.80%

Impfstoffe

Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.15%

Veterinärmedizin

Veterinärmedizin Einzeltier- und Beständebehandlung

CHF 4.– pro Kilogramm Wirkstoffaktivität / Mia. E x Faktor 1 für alle Wirkstoffe.

Andere Arzneimittel der Humanmedizin

Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 1.12%

Immunglobuline

Für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021: Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.00%.

Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021: Anzahl der verkauften Packungen (im Inland) x Fabrikabgabepreis x Beitragssatz von 0.15%