INOBAT
Batterierecycling Schweiz
Verpflichtete Sammelstellen
Wir sind eine vom Gesetzgeber verpflichtete Sammelstelle, d.h. wir bringen als Hersteller, Importeur oder Verkaufsstelle Batterien im Inland in Verkehr und sind zur Rücknahme dieser Batterien verpflichtet.
Freiwillige Sammelstellen
Wir sind eine vom Gesetzgeber nicht verpflichtete Sammelstelle (Gemeinden, Zweckverbände und private Sammelhöfe etc.), d.h. wir sind auf Grund unserer Geschäftstätigkeit nach Gesetz nicht verpflichtet, gebührenbelastete Batterien zu sammeln.