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INOBAT

Batterierecycling Schweiz

Beitragspflicht für gebührenbefreite Industrie- und Fahrzeugbatterien

Firmen (Hersteller und Importeure), die Industrie- oder Fahrzeugbatterien oder Gegenstände mit fest eingebauten Industrie- oder Fahrzeugbatterien für die Verwendung im Inland abgeben, leisten der INOBAT einen Beitrag pro Inverkehr gebrachte Industrie- und Fahrzeugbatterie. Der Beitrag pro Batterien wird entrichtet für Leistungen, die INOBAT gemäss den Durchführungsbestimmungen betreffend die Befreiung von der Gebührenpflicht in Anwendung von Ziffer 6.1 Absatz 3 des Batterieanhangs 2.15 der Chemikalienrisikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 erbringt.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der INOBAT.

Melde- und Zahlungsfristen

Zahlungskonditionen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Handbuch

Hier

Bestätigung

Die Deklaration im Meldeportal der INOBAT über den Inlandabsatz gebührenbefreiter Batterien erfolgt in Form einer Selbstdeklaration ohne Unterschrift der meldepflichtigen Firma. Die Plausibilisierung der Selbstdeklaration erfolgt jährlich mittels Bestätigung der Revisionsstelle an die INOBAT. INOBAT stellt den Firmen hierfür entsprechende Formulare zur Verfügung.

Wir bestätigen hiermit, dass wir die Selbstdeklaration wahrheitsgetreu ausfüllen und auf Grund dieser eine rechtsgültige Rechnung über den Beitrag für gebührenbefreite Industrie- und Fahrzeugbatterien akzeptieren.