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Agricura Genossenschaft

Pflichtlagerhaltung von Stickstoffdüngemitteln

Pflicht zur Bestandesmeldung

Pflichtlagerhalter sind gemäss den einschlägigen Bestimmungen verpflichtet, der Geschäftsstelle der Agricura per Ende jedes Kalenderjahres und/oder auf Aufforderung ihre Bestände an Pflichtlagern sowie die freien Vorräten zu melden.

Basierend auf den Bestandesmeldungen führt die Agricura im Auftrag des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Bestandeskontrollen in Anlehnung an die vertraglichen Bestimmungen durch und informiert den Bund über die Versorgungssituation der Schweiz mit Düngemitteln per Stichtag 31.12.

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