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INOBAT

Batterierecycling Schweiz

Transportentschädigungen (ab Sammelstelle zur Batrec Industrie AG, Wimmis)

Je nach Distanz zum Verwerter und nach Menge (Gewicht) der abgeholten Batterien wird eine Entschädigung von 85%, 100%, 115% oder 120% der Basisentschädigung entrichtet.

Aktuell berechnet sich die Distanz ab der Postleitzahl der Sammelstellen bis zum einzigen Verwerter in der Schweiz, zur Batrec Industrie AG, in Wimmis. Die Distanzen von den Sammelstellen zu den übrigen Verwertern werden von Inobat auf Gesuch hin nach der gleichen Methodik berechnet.

Fristen

Gesuche können pro Monat und pro Abgabe beim Verwerter gestellt werden. Sie sind jedoch bis spätestens am 31. März des Folgejahres einzureichen.

Die Entschädigung an die Transporteure überweist die INOBAT per rechtskräftiger Verfügung, d.h. nach Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen. Die INOBAT setzt alles daran, die Entschädigungsgesuche rasch zu prüfen, so dass die Auszahlungen rasch erfolgen können.

Bestätigung

Das Entschädigungsgesuch im Meldeportal der INOBAT über die erbrachten Transportleistungen erfolgt in Form einer Selbstdeklaration ohne Unterschrift. Der Gesuchsteller bestätigt hiermit, das Gesuch wahrheitsgetreu und nach den Anforderungen gemäss Merkblatt „Entschädigungsgesuch für den Transport von gebrauchten Batterien“ auszufüllen. Weiter nimmt der Gesuchsteller zur Kenntnis, dass INOBAT jederzeit die Originalbegleitscheine zum jeweiligen Transport zu Kontrollzwecken einfordern kann.