inobat

INOBAT

Batterierecycling Schweiz

Freiwillige und verpflichtete Sammelstellen

Ab dem Jahr 2019 wird in Bezug auf die Höhe der Entschädigung zwischen den freiwilligen und verpflichteten Sammelstellen nicht mehr unterschieden. Es gelten die gleichen Entschädigungssätze. Die separate Erhebung erfolgt ausschliesslich zu statistischen Zwecken.

Entschädigungsberechtigte Batterien

Eine Sammelentschädigung wird nur für gebührenbelastete Batterien entrichtet.

Keine Entschädigung entrichtet wird für gebührenbefreite Batterien. Dies betrifft aktuell alle Bleibatterien sowie Batterien aus Elektroautos sowie schwere Auto-Hybridsysteme. Die Inverkehrbringer solcher Batterien haben sich zur Rücknahme und zur umweltgerechten Entsorgung der Batterien auf eigene Kosten verpflichtet und den Nachweis zur umweltgerechten Entsorgung erbracht.

Eine Sammelentschädigung wird erst ab einer Menge von 100 Kilogramm (ab 2024) pro Abgabe entrichtet und setzt voraus, dass die Abgabe an einen bei der INOBAT registrierten Transporteur erfolgt (siehe: Transporteure Liste).

Bestätigung

Das Entschädigungsgesuch im Meldeportal der INOBAT für erbrachte Sammelleistungen erfolgt in Form einer Selbstdeklaration ohne Unterschrift. Der Gesuchsteller bestätigt hiermit, das Gesuch wahrheitsgetreu und nach den Anforderungen gemäss Merkblatt „Entschädigungsgesuch für die Sammlung von gebrauchten Batterien“ auszufüllen. Weiter nimmt der Gesuchsteller zur Kenntnis, dass INOBAT jederzeit eine Kopie des Begleitscheins zur jeweiligen Abgabe an den Transporteur zu Kontrollzwecken einfordern kann.

Transport

Damit eine Sammelentschädigung gewährt wird, muss der Transport über einen bei INOBAT registrierten qualifizierten Beförderern erfolgen (siehe Merkblatt Ziff. 3.2). Deshalb ist die Angabe „Auftrag wurde erteilt an“ und „Auftrag ausgeführt durch“ notwendig.

Kosten

Für UN-konforme Sammelbehälter, welche bei den Transporteuren der INOBAT bezogen werden können, wird ein Pfand erhoben. Weiter können die Transporteure das Ausstellen von Begleitscheinen nach Art. 6 VeVA in Rechnung stellen, sofern die Sammelstelle dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Die Kosten bzw. der Aufwand für das Ausstellen der Begleitscheine sind ab dem Jahr 2019 in der Sammelentschädigung berücksichtigt. Die Transportkosten werden zwischen der INOBAT und den Transporteuren direkt abgerechnet.

Fristen

Entschädigungsgesuche können jederzeit eingereicht werden. Sie sind jedoch bis spätestens am 31. März des Folgejahres einzureichen.

Die Entschädigung an die Sammelstellen überweist die INOBAT per rechtskräftiger Verfügung d.h. nach Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen.

Grundlage

Alles rund um die Sammelentschädigung und -leistung. Merkblatt Entschädigungsgesuch für die Sammlung von gebrauchten Batterien